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   OLG Frankfurt, 11.01.2016 - 10 W 57/15   

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https://dejure.org/2016,32024
OLG Frankfurt, 11.01.2016 - 10 W 57/15 (https://dejure.org/2016,32024)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.01.2016 - 10 W 57/15 (https://dejure.org/2016,32024)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Januar 2016 - 10 W 57/15 (https://dejure.org/2016,32024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269; ZPO § 89
    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines durch ein Inkassounternehmen gestellten Mahnantrags

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269 ; ZPO § 89
    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines durch ein Inkassounternehmen gestellten Mahnantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.2005 - IV ZB 6/05

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2016 - 10 W 57/15
    Letzteres betrifft allein den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, nicht aber die davon zu unterscheidende prozessuale Kostenlast (BGH, Beschluss vom 6.7.2005, IV ZB 6/05, NJW-RR 2005, 1662).

    Denn die Vorschrift dient allein dazu, prozessualen Besonderheiten Rechnung zu tragen und insoweit Ausnahmen von dem in § 269 Abs. 3 S. 2 Halbs. 1 ZPO normierten Veranlassungsprinzip zuzulassen, ohne dass dadurch die Prüfung materiell-rechtlicher Fragen zum Gegenstand der prozessualen Kostenentscheidung gemacht werden könnte (BGH, Beschluss vom 6.7.2005, IV ZB 6/05, NJW-RR 2005, 1662).

  • OLG Stuttgart, 12.07.2010 - 5 U 33/10

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Erforderlichkeit der Zustimmung aller

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2016 - 10 W 57/15
    Zwar kann der Veranlasser eines Rechtsstreits mit Kosten belastet werden, wenn er als vollmachtloser Vertreter aufgetreten ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.5.2009, 5 W 286/09, JurBüro 2010, 154; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.7.2010, 5 U 33/10, MDR 2010, 1427; Wert in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 88 Rdn. 14).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 3/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Einwand rechtsmissbräuchlicher Rechtsverfolgung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2016 - 10 W 57/15
    Zwar ist als Ausfluss des aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten Missbrauchsverbots auch im Kostenrecht die Verpflichtung jeder Prozesspartei anerkannt, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, VI ZB 3/12, NJW-RR 2013, 442, 443).
  • OLG Koblenz, 14.05.2009 - 5 W 286/09

    Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht eines für eine ausländische Partei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2016 - 10 W 57/15
    Zwar kann der Veranlasser eines Rechtsstreits mit Kosten belastet werden, wenn er als vollmachtloser Vertreter aufgetreten ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.5.2009, 5 W 286/09, JurBüro 2010, 154; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.7.2010, 5 U 33/10, MDR 2010, 1427; Wert in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 88 Rdn. 14).
  • OLG Koblenz, 14.05.2009 - 14 W 286/09

    Vollmacht für ausländische Partei muss bei Prozess lückenlos in deutsche Sprache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2016 - 10 W 57/15
    Zwar kann der Veranlasser eines Rechtsstreits mit Kosten belastet werden, wenn er als vollmachtloser Vertreter aufgetreten ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.5.2009, 5 W 286/09, JurBüro 2010, 154; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.7.2010, 5 U 33/10, MDR 2010, 1427; Wert in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 88 Rdn. 14).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2016 - 2 W 2/16

    Veranlasserhaftung des vollmachtlosen Vertreters für Kosten einer Klage

    Vielmehr handelt es sich gerade um die Frage, ob die B GmbH ein Prozessrechtsverhälntis für den Kläger wirksam begründen konnte oder ob dies mangels wirksamer Vollmacht nicht der Fall war und darum sie die Kostentragungspflicht treffen musste (a.M. OLG Frankfurt a.M., Beschlüsse vom 28.9.2015, Az. 16 W 52/15 [MDR 2016, 115 f.]; 3.11.2015, Az. 4 W 65/15; 23.12.2015, Az. 18 W 253/15; 29.12.2015, Az. 16 W 68/15; 30.12.2015, Az. 10 W 45/15; 10 W 55/15; 10 W 59/15; 11.1.2016, Az. 10 W 57/15; 12.1.2016, Az. 18 W 249/15).

    Dem steht die gesetzliche Regelung des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO entgegen (vgl., wenn auch mit anderer Begründung OLG Frankfurt a.M. Beschlüsse vom 30.12.2015, Az. 10 W 55/15; Az. 10 W 59/15; 11.1.2016, Az. 10 W 57/15; a.M., Beschluss vom 28.10.2015, Az. 13 W 63/15 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

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